Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1. Angebot und Preise
Sämtliche abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen werden diese verbindlich. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.Falls nicht anders beschrieben, beziehen sich die Preisangaben auf folgende Voraussetzungen:
a) Alle Vorträge und Kurse werden in den vereinbarten Formaten und Präsentationen vorgestellt.
b) Bei der Verwendung von zusätzlichen Materialien, Ausstattungen und Accessoires wird vorausgesetzt, dass diese Materialien frei zugänglich sind. Diesbezüglich sind mögliche, ungewünschte Verzögerungen vor dem Präsentationstermin vom Auftraggeber zu evaluieren und ggf. zu beseitigen.
c) Zusatzvereinbarungen werden extra berechnet. Ein entsprechendes Angebot wird vorab zur Genehmigung vorgelegt.
d) Kosten für alle Medien ( Skripten, DVD´s, Cd´s etc.) werden erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch den Auftraggeber vorliegt.
2. Auftragserteilung
Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung fest, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind verbindlich und können nur mit Zustimmung des anderen Vertragpartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat impuls nicht zu vertreten und berechtigen impuls das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. impuls wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
3. Verpackungs- und Versandkosten
Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an impuls trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus an den jeweils von impuls angegebenen Ort.
4. Nutzungsrecht
Der Auftraggeber nutzt die von impuls erbrachten Leistungen ausschließlich für vorher vereinbarte Zwecke. Weitergehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und vertraglich geregelt sein, Konzepte, Strategien und Systeme, die von impuls entwickelt wurden, werden immer nur für ein juristisch selbständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.
5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum rein netto fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank EZB berechnet werden, sofern nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
6. Vorauszahlungen
impuls kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes ansetzen. Berechnete Fremdkosten ( Übernachtungen, Fahrtkosten, Materialkosten ) können als komplette Vorauszahlung berechnet werden. Aufträge an Lieferanten insbesondere für Produktionen werden erst nach Eingang der Vorauszahlung in Auftrag gegeben.
7. Gewährleistung
Die erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
Der Auftraggeber stellt impuls von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchauslösende Leistung auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
impuls legt dem Auftraggeber Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.
Mängel an den Leistungen impuls müssen sofort nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht außerhalb des kaufmännischen Verkehrs bei nicht offensichtlichen Mängeln. Unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung hat impuls das Recht, seine Leistungen nachzubessern, Erst nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wieder auf.
8. Abwerbungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von zwei Jahr danach keine Mitarbeiter von impuls abzuwerben oder ohne Zustimmung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von impuls der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
9. Haftung
Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet die Werbeindustrie bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr sind darüber hinaus Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug ausgeschlossen. Im nichtkaufmännischen Verkehr sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.
Der vorstehende Ausschluss und die vorstehende Begrenzung der Haftung entfallen, sofern impuls Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Im kaufmännischen Verkehr hat impuls den Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten, soweit deren Verschulden nicht die Hauptinhalte des Vertrages betrifft. In den übrigen Fällen ist im kaufmännischen Verkehr die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden der Höhe nach begrenzt.
impuls übernimmt keine Haftung für Schreibfehler in Ihren Katalogen und Broschüren.
impuls übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.
10. Konkurrenzausschluss
impuls akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
11. Datenschutz
Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird im Rahmen der für Institute üblichen Arbeitsweise sichergestellt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Standort impuls. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Referenz
Der Auftraggeber erteilt impuls mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.